Unfall eines Kindes – Reitlehrerhaftung

Veröffentlicht von Antje Rahn am

In dem folgenden Fall ging es um einen Unfall.

Ein Kind war von einem geführten Pony gestürzt.

Das Pony war von einem älteren Kind geführt und losgelassen worden, als ein von der Koppel ausgebüxtes Pony heranstürmte. Im Verlaufe der entstehenden Unruhe war die Vierjährige von ihrem davonstürmenden Pony gefallen und hatte sich verletzt.

Hätte die Reitlehrerin anders handeln müssen?

Sachverständig war die Frage zu klären, ob die beklagte Reitlehrerin, als sie erkannt hatte, dass das Pony ausgebüxt war, anders hätte reagieren , insbesondere andere Maßnahmen zur Sicherung der Klägerin hätte ergreifen müssen. Die Reitlehrerin hatte die Gruppe weiter auf das ausgebüxte Pony zu in Richtung Reitplatz führen und nicht absitzen lassen.

Typische Risiken durch ein ausgebüxtes Pferd   

Pferde sind Fluchttiere, sie neigen dazu, arttypisch reflexartig auf Reize zu reagieren, die sie beunruhigen oder ihnen Angst machen. Wahrnehmung, Sensibilität, Art und Heftigkeit der Reaktion sind individuell und anlassbezogen verschieden und im Einzelnen selten vorhersehbar.
Es gibt verschiedene Auslöser, die das Fluchtverhalten von Pferden hervorrufen können. Dazu zählt auch die vorliegende Situation, bei der ein Pony auf einem Reitplatz frei auf ein Pony bzw. eine Kinderreitgruppe zuläuft.

In Vorbereitung auf einen ungewöhnlichen Kontakt (hier mit einem freilaufenden Pony) reagieren beteiligte Pferde grundsätzlich angespannt und aufgeregt.

Es kann leicht zu Rempeleien, Drängeleien, zu Gequietsche und Geschrei, auch zu vorn oder hinten Ausschlagen und zu Fluchtversuchen-wie vorliegend – kommen.

Verlauf der Situation nicht sicher vorhersehbar

Der konkrete Verlauf der Situation und die Reaktion der beteiligten Pferde sind nicht sicher vorhersehbar.

Es kommt daher stets darauf an, das freilaufende Pferd schnellstmöglich einzufangen.

Unfallrisiken vermeiden – Kleinkind muss sofort vom Pferd

Wenn bei einer zu besorgenden, ungewöhnlichen Begegnung mit einem freilaufenden Pferd kleine Kinder oder Anfänger auf den Pferden sitzen, müssen sie sofort vom Pferd.

Kind vom Pony heben und den Ausreißer einfangen lassen

Das Pony wäre daher unbedingt zunächst einzufangen gewesen. Erst danach hätten die anderen Ponys mit den Kindern auf den Reitplatz geführt werden dürfen.

Gerade Kinder im Anfängerunterricht, sind bei erwartbar beunruhigenden Situationen, grundsätzlich vom Pferd zu nehmen.

Wie welches der Ponys auf den heranlaufenden Ausreißer reagieren würde, war unvorhersehbar. Sicher vorhersehbar war jedoch, dass die Situation mit dem freilaufenden „N….“ unübersichtlich und risikobehaftet war.

Dringend erforderliche Maßnahme zur Sicherung der Klägerin war daher, das vierjährige Mädchen zunächst vom Pony zu heben, in Sicherheit zu bringen bzw. dies zu veranlassen und „N….“ einzufangen.

Die beklagte Reitlehrerin hätte am Unfalltag, als das Pony „N…“ ausgebüxt war, anders reagieren müssen.

Sie hätte die Klägerin sofort vom Pferd holen und in Sicherheit bringen lassen müssen. „N…“ hätte zunächst eingefangen werden müssen, bevor die Ponys weiter zum Reitplatz geführt wurden.

Kategorien: Allgemein

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