In vorliegendem Fall ging es um einen tödlichen Unfall im Winterauslauf eines Pensionsstalls.
Es handelte sich um einen massiv eingezäunten großen Auslauf, der durch einen Elektrozaun in zwei Paddocks geteilt worden war. Dazu waren T-Pfosten verwendet worden.
Der streitgegenständliche Wallach war auf einen dieser, ca. 140 cm aus dem Boden reichenden T-Pfosten gestürzt und hatte sich eine tödliche Pfählungswunde zugezogen.
Der Unfall selbst war nicht beobachtet worden. Der Wallach war mit einer tiefen Pfählungswunde aufgefunden worden, er verblutete. Ursache war offensichtlich und unstreitig ein Sturz auf einen der T- Pfosten.
Entscheidende Frage für das Landgericht war, ob der Unfall hätte verhindert werden können. Dazu waren sachverständig insbesondere folgende Fragen zu klären:
– waren die T-Pfosten ausreichend hoch aus der Erde ragend angebracht worden,
– war die Anzahl der Pfähle ausreichend, auch in Bezug auf die Abstände zueinander,
– waren die Kopfisolatoren/Schutzkappen entsprechend den Herstellervorgaben angebracht,
– war es nicht erforderlich, Strom durch die Litzen zu führen, weil mit einem Abmontieren der Schutzkappen durch die Pferde der Klägerin nicht zu rechnen gewesen sei,
– waren die angebrachten Breitbandlitzen als Sichtbarriere ausreichend,
– hatte das Abfallen der Schutzkappe wegen der Wucht des Tieres bei einem Sturz auf den T-Pfosten keinen Einfluss auf die Schwere der dabei erlittenen Pfählungsverletzung,
– war eine Sichtkontrolle zur Prüfung der T-Pfosten ausreichend,
– hatte der Paddock als Auslauf- und Weidefläche in seiner Ausgestaltung den Anforderungen zur Pferdehaltung genügt, insbesondere sei der vorhandene Sandboden auch bei gefrorenem Zustand zur Beweidung der Pferde der Klägerin geeignet gewesen,
– hatte der Verbringung des Pferdes auf den Paddock auch unter Berücksichtigung besonderer Eigenschaften des Pferdes, seines Alters und der „späten“ Anlage als Wallach nichts entgegengestanden?
Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung war bei den, durch den Stallbetreiber gezeigten Ausläufen und Weiden die Litze über die Abdeckkappen geführt worden. Die losen Abdeckkappen wurden durch die, auf den Pfostenenden aufliegende, stromführende Litze gehalten.
Diese Art der Zaunführung fand sich jedoch in anderen Bereichen der Reitanlage nicht. Hier waren die, die Litze führenden Isolatoren unterhalb der oberen Enden der T-Pfosten befestigt, so dass oben die scharfkantigen, rostigen Stahl-Pfostenenden frei lagen.
Die Abdeckkappen waren herstellerseitig als lose aufzulegen mitgeliefert worden und wurden durch die Pferde natürlich entsprechend abgespielt, daher bei etlichen der vor Ort verwendeten T-Pfosten nicht mehr vorhanden.
Im Ergebnis ergab sich, dass der Unfall vermeidbar war.
Die vorliegend verwendeten Schutzkappen waren völlig sinnlos. Sie waren unpassend, konnten nicht festgesteckt oder überhaupt in geeigneter Weise auf den scharfkantigen T-Stahlpfosten befestigt werden.,
Das Abspielen und Abfallen der Schutzkappen musste geradezu zwangsläufig erfolgen.
Die Litzen waren auch nicht über die losen Abdeckkappen geführt, sondern durch Isolatoren, die unterhalb angebracht waren.
Tödliche Pfählungswunde durch ungeschützte T-Pfosten
Die Beweisfrage, ob das Abfallen der Schutzkappe wegen der Wucht des Tieres bei einem Sturz keinen Einfluss auf die Schwere der Pfählungsverletzung gehabt hätte, musste verneint werden.
Denn die Pfählungsverletzung konnte vorliegend nur durch einen ungeschützten T-Pfosten entstehen. Die Pfosten waren aus oben scharfkantigem, rostigem Stahl (Foto).
Bei Winterausläufen/Paddocks ist besonders auf eine sichere Einzäunung zu achten
In der Gesamtbetrachtung trat vorliegend hinzu, dass der unterteilende Zaun weder massiv war, noch Strom führte. Dadurch mangelte es an hinreichendem Respekt der Wallache vor dem Zaun. Gerade wenn es sich um einen Winterauslauf / Paddock auf kleinerer Fläche handelt, auf dem eine Gruppe von, vorliegend spät gelegten Wallachen gemeinsam „herumlümmelt“, kann es bei Rangeleien und Drängeleien leicht zu Kontakt mit dem Zaun kommen.
Vorliegend trat hinzu, dass in dem Bereich des tatsächlichen Unfallgeschehens sich eine Ecke befand, deren Winkel kleiner als 90° war.
Infolgedessen bestand dort ein erhöhtes Risiko, dass bei Rangeleien ein Pferd in die Ecke gerät, unvermittelt abstoppen muss und in den Zaun geraten kann.
Der Wallach war dort über den Zaun geraten, auf den Pfosten gestürzt und hatte sich tödlich verletzt.
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Ut elit tellus, luctus nec ullamcorper mattis, pulvinar dapibus leo.