Tierärztliche Haftung- tödliche Infektion der Gebärmutter
Diesmal ein Gerichtsgutachten mit einem zunächst etwas rätselhaften veterinärfachlichen Sachverhalt.
Eine nicht tragende Stute kolikt, wird tierärztlich untersucht und behandelt. Über die Nasenschlundsonde wird Mageninhalt abgehebert. Unauffällig. Es kommt zum Nasenbluten.
Am nächsten Tag wird das Pferd in die Klinik gebracht. Das Nasenbluten hatte stundenlang angehalten. Die Stute wurde stationär aufgenommen.
Nach einigen Tagen stellte sich heraus, dass eine massive Eiteransammlung in der Gebärmutter vorlag- sog. Pyometra-, die offenbar Ursache der Kolik gewesen war.
Die Stute wurde entsprechend behandelt, doch im weiteren Verlauf traten blutende Wunden an den geschwollenen Gliedmaßen auf, die nicht heilen wollten. Es erfolgten Bluttransfusionen.
Erfolglos, die Stute wurde euthanasiert.
Der Tierarzt stellte Rechnung, die Besitzerin zahlte nicht, sondern erhob Widerklage gegen den behandelnden Tierarzt. Sie verlangte Schadenersatz.
Mit Sachverständigengutachten ließ das zuständige Landgericht die Frage klären, ob die Behandlung der Stute lege artis ausgeführt worden sei.
Zudem, was die Stute ohne die fehlerhafte Behandlung des Klägers (Tierarztes) wert gewesen sei,
und inwiefern die/der Behandlungsfehler und der darauf beruhende Gesundheitszustand der Stute deren Tötung indizierten.
Nach Auswertung der Sachverhaltsdarstellungen der Parteien, einschließlich der vorliegenden Befunddokumentationen ergab sich folgendes:
Der Tod der Stute war nicht durch die, von der Beklagten behaupteten Behandlungsfehler verursacht.
Die Diagnose Pyometra war zwar erst Tage nach der Erstuntersuchung gestellt worden. Insoweit handelte es sich zunächst um einen Diagnosefehler.
Inwieweit dieser tierärztliche Fehler sorgfaltswidrig war, konnte aus sachverständiger Beurteilung dahinstehen, denn der Diagnosefehler war jedenfalls nicht schadensursächlich.
Es bestand keine Kausalität zwischen dem Diagnosefehler und dem tödlichen Verlauf der Infektion, denn bereits zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung hatte offenbar eine sog. disseminierte intravasale Gerinnung (DIC) vorgelegen.
Die Prognose war daher bereits zum Zeitpunkt der Erstuntersuchung ungünstig, die Stute war nicht mehr zu retten.
Der Behandlungsfehler-gleich ob sorgfaltswidrig oder nicht- hatte darauf keinen Einfluss.