Sicherheitsmängel in Führanlagen – ein aktueller Fall zeigt die Risiken auf

Veröffentlicht von Antje Rahn am

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Im Rahmen eines aktuellen Gerichtsverfahrens wurde die Sicherheit einer Führanlage auf einem Reiterhof überprüft. Das Gutachten, das im Auftrag eines Landgerichts erstellt wurde, wirft ein Schlaglicht auf Probleme der Verkehrssicherheit von Führanlagen und die damit verbundenen Verletzungsrisiken für eingestellte Pferde auf der einen, sowie die Haftungsrisiken der Betreiber auf der anderen Seite.

Hintergrund des Falls
Der Fall drehte sich um eine Führanlage auf einem Reiterhof, die nach Auffassung des Klägers nicht den erforderlichen Sicherheitsanforderungen entsprach. Insbesondere wurde bemängelt, dass das Einstellen von zwei Pferden in ein Abteil der Führanlage ein erhöhtes Verletzungsrisiko birgt und dass eine unzureichende Beaufsichtigung der Tiere in der Anlage stattfand. Die Verkehrssicherheit der Anlage sollte überprüft werden. Der Wallach des Klägers hatte sich in der Führmaschine schwere Schnittverletzungen zugezogen.

Sicherheitsanforderungen und Mängel
Das Gutachten bestätigte die Behauptungen des Klägers in mehreren Punkten. Es wurde festgestellt, dass die Führanlage bauliche Mängel aufwies, darunter scharfkantige und beschädigte Teile, die ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellten. Auch die Trennelemente der Anlage wurden als nicht sicher bewertet. Es handelte sich um ein instabiles Konstrukt der Marke Eigenbau, das noch dazu  stromführend verbaut worden war. Elektrifizierbare Trennelemente sind tierschutzwidrig. Problematisch war auch die stark verschmutzte Gaze, die eine ausreichende Sicht und damit eine wirksame Beaufsichtigung der Tiere nur direkt am Eingangsbereich ermöglichte.

Gefahr durch mangelnde Beaufsichtigung
Ein weiteres zentrales Thema des Gutachtens war die Notwendigkeit einer unmittelbaren Beaufsichtigung der Pferde während der gesamten Nutzung der Führanlage. Dies ist eine immer wiederkehrende Problematik nach Unfällen in Führanlagen. Die Beaufsichtigung ist unerlässlich, um erforderlichenfalls sofort eingreifen, den Notstopp drücken und ein Pferd aus der Situation holen zu können.

Es wurde hervorgehoben, dass eine wirksame Beaufsichtigung aus der Reithalle oder dem benachbarten Longierzirkel heraus nicht möglich ist , weil ein sofortiges Eingreifen im Notfall so nicht gewährleistet werden kann.

Eingewöhnung der Pferde
Jeder Pferdehalter muss verantwortlich entscheiden, ob er für sein Pferd eine ggf. vorhandene Führanlage nutzen möchte oder nicht. Moderne Führanlagen entsprechen  konstruktiv i.d.R. hohen Sicherheitsstandards und ermöglichen eine gleichzeitige Schrittbewegung mehrerer Pferde zugleich. Zur Sicherheit gehört jedoch gleichermaßen die wirksame Beaufsichtigung und die sorgfältige Eingewöhnung der Pferde.

Fazit
Der vorliegende Fall verdeutlicht die Risiken und die Anforderungen an die Verkehrssicherheit von Führanlagen.  Wer die Nutzung von Führanlagen anbietet , ist für deren Verkehrssicherheit verantwortlich.

Kategorien: Allgemein

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