Pferdekauf und Sachmangel – Pony lahm und unreitbar ?

Veröffentlicht von Antje Rahn am

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Der Rechtsstreit ging um ein angeblich chronisch lahmes und unreitbares Kleinpferd. Der Wallach sollte der Klägerin zufolge an Rückenschmerzen und an Podotrochlose (chronisch degenerative Hufrollenerkrankung) leiden. Das Pferd sei daher nicht zu reiten und unbrauchbar.

Die Klägerin hatte als Beweis für ihre Behauptungen Sachverständigengutachten angeboten.

Was zunächst nach einem klassischen Fall von Sachmangel klingt, stellte sich nach

sachverständiger Prüfung der Unterlagen und Besichtigung des Pferdes anders dar.

Zum Zeitpunkt der Besichtigung war der Wallach lahmfrei. Auch die Untersuchung des Rückens blieb ohne besonderen Befund. Das Pferd war klinisch unauffällig, bis auf seinen mastigen Futterzustand.

Übergewichtigkeit zieht auch bei Pferden erhebliche Gesundheitsrisiken nach sich, die Jahre nach der Übergabe sicher nicht dem Verkäufer zuzurechnen sind.

Obgleich der Wallach lahmfrei und für diesen Fall das Longieren oder Vorreiten angekündigt war, wurde das Longieren des Pferdes durch die Käufer verweigert. Sie hätten keine Longe.

Die Vermutung mancher Kläger, die zum Beweis der Unreitbarkeit Sachverständigenbeweis anbieten und meinen, dass mit der Weigerung ihr Pferd einem Sachverständigen vorzureiten dessen Unreitbarkeit bewiesen sei, ist irrig. Das Gegenteil ist der Fall:

Die Behauptung der Klägerin, wonach das Pferd unreitbar sei, konnte sachverständig nicht bestätigt werden.

Die Auswertung der vorliegenden Unterlagen, einschließlich der tierärztlichen Befund-und Behandlungsdokumentation ergab, dass das Pony zwar zeitweise lahm und tierärztlich behandelt worden war. Dies jedoch erfolgreich und nicht wegen einer unheilbaren Podotrochlose, sondern wegen einer Gelenkentzündung.

Bei der Nachuntersuchung seitens der damals behandelnden Tierklinik, mehr als zwei Jahre vor der sachverständigen Begutachtung, war der Wallach lahmfrei.

Weitere Befunde, Untersuchungen und Behandlungen waren nicht dokumentiert.

Zudem konnte die Gelenkentzündung zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorgelegen haben, denn das Pferd war bei der Kaufuntersuchung und noch Monate danach lahmfrei.

Aus den vorliegenden Unterlagen in Zusammenhang mit der sachverständigen Besichtigung und Untersuchung des streitgegenständlichen Pferdes ergab sich daher nicht, dass das Pony aufgrund einer Krankheit lahm und deswegen nicht reitbar war.

Die Beweisbehauptungen der Klägerin konnten nicht bestätigt werden.

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