Missglückter Pferdekauf – schwere Veränderungen Halswirbelsäule, Ortstermin im selbständigen Beweisverfahren

Veröffentlicht von Marcus am

Ortstermin für das Landgericht Kassel zu Beweisfragen rund um einen missglückten Pferdekauf. Diesmal im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens.

Eine der wesentlichen Fragen war dabei, ob vorliegende und erheblich normabweichende Röntgenbefunde Bewegungs-oder Beweglichkeitseinschränkungen der Halswirbelsäule und dadurch Rittigkeitsmängel verursachen.

 

Dabei kommt es entscheidend auf die konkreten Beweisfragen und auf die sachverständigen Feststellungen zum Zeitpunkt der Besichtigung an.

Schwierig wird die Feststellung von Rittigkeitsmängeln natürlich, wenn das Pferd gar nicht unter dem Reiter vorgestellt, also nicht vorgeritten wird.
Das ist nicht selten und war auch hier der Fall.

In einem selbstständigen Beweis Verfahren ist die Antwort insoweit einfach: ob die Rittigkeit durch die erheblichen Veränderungen im Bereich der knöchernen Strukturen beeinträchtigt ist, kann nicht beurteilt werden. Der Zweck der Beweissicherung ist damit natürlich nicht erfüllt. Der Antragsteller hatte Kosten und Aufwand, kann aber den selbst angebotenen Beweis nicht führen. Doch was jemand durch Sachverständigenbeweis nachweisen will, muss er auch in geeigneter Form für den Sachverständigen demonstrieren können .

Vorliegend war jedoch bereits bei der klinischen Untersuchung keinerlei Bewegungs-oder Beweglichkeitseinschränkung oder Schmerzhaftigkeit des Pferdes festzustellen. Das Pferd war insgesamt sehr sensibel, ansonsten jedoch ohne besonderen Befund.

Fazit:
Der Käufer eines Pferdes, der Ansprüche wegen eines Mangels geltend macht, muss immer gut überlegen, wie und wodurch (mit welchem Beweismittel) er welchen konkreten Mangel beweisen will.
Gerade bei gesundheitlichen Mängeln spielt dabei der Zeitablauf eine große Rolle, weil tierärztliche Untersuchungsbefunde (Schwellungen, Schmerzhaftigkeit, Lahmheit, Husten, Atemwegserkrankungen, Röntgenbefunde …) nur sehr begrenzt zurück zu datieren sind.

Deshalb die dringende Empfehlung:
1.
bei gesundheitlichen Problemen immer sorgfältig ausdiagnostizieren und tierärztlich dokumentieren lassen. D.h. nicht nur feststellen lassen, dass ein Pferd lahmt oder hustet,etc. , sondern WESHALB (Diagnose !)
2.
bei Rittigkeitsproblemen sorgfältig den zeitlichen Ablauf dokumentieren, Zeugen notieren und, falls die Möglichkeit besteht, auch einmal filmen oder filmen lassen.

Im Streitfall kann das viel Nerven, Risiken und Geld sparen.
Ohne Streitfall schadet es nichts und man freut sich an seinem Pferd.

Kategorien: Allgemein

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