Gerichtsgutachter- die öffentliche Bestellung und Vereidigung
Ob Reitunfall, tierärztlicher Behandlungsfehler oder missglückter Pferdekauf- manchmal braucht man sachverständige Beratung, Dokumentation oder ein Gutachten.
Da sich jeder als “Sachverständiger“ bezeichnen darf (der Begriff ist nicht geschützt) empfiehlt sich, auf die öffentliche Bestellung zu achten.
Ein Sachverständiger wird öffentlich für ein Fachgebiet bestellt, wenn er sowohl seine persönliche Eignung als auch besondere Fachkenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten nachgewiesen hat.
Die öffentliche Bestellung erfolgt, um Gerichten, Behörden, Versicherungen und Privatpersonen Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren besondere persönliche und fachliche Eignung geprüft und nachgewiesen ist.
Diese Sachverständigen werden für das entsprechende Fachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt (ö.b.v.) und erhalten Ausweis und Rundstempel.
Rund um das Thema Pferde gibt es bundesweit tätige ö.b.v. Sachverständige für das Fachgebiet Zucht, Haltung und Bewertung von Pferden.
Als Gerichtssachverständige werden i.d.R. ausschließlich ö.b.v. Sachverständige herangezogen.
Oft ist gerade in Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten rund um den Pferdekauf, aber natürlich auch bei Haftungsgutachten vorteilhaft, wenn der/die ö.b.v. Sachverständige zugleich Veterinärmediziner (in) ist.