Tierärztlicher Diagnosefehler- keine Haftung ohne Kausalität
Vor dem Landgericht ging es um eine nicht beglichene Tierarztrechnung (Kläger) für die erfolglose Behandlung eines am Ende euthanasierten Pferdes. Die beklagte Pferdebesitzerin zahlte nicht und hatte Widerklage erhoben, weil der Kläger die Behandlung ihrer Stute nicht lege artis ausgeführt und dies den Tod der Stute zur Folge gehabt hätte. Weiterlesen…