Tierärztliche Haftung – Operationsnarbe bei der Kaufuntersuchung übersehen
Sachverhalt: Das streitgegenständliche Pferd war nach einer tierärztlichen Kaufuntersuchung als Springpferd gekauft und danach ca. ein Jahr turniersportlich eingesetzt worden. Im Untersuchungsprotokoll war vermerkt, dass „auffällige Narben“ zum Zeitpunkt der Kaufuntersuchung nicht vorlagen. Etwa ein Jahr später war den Käufern (Klägern) ein Atemgeräusch aufgefallen, das Pferd wurde endoskopiert. Im Weiterlesen…